Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 18
Welche Aussage zur vorläufigen Festnahme ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Recht zur vorläufigen Festnahme gilt als Jedermannsrecht, auch wenn der Täter per- sönlich bekannt ist oder sich ausweisen kann;✓ richtig
- Bder Täter muss auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden;
- CTat in diesem Sinne muss eine Straftat sein;
- Dder Täter muss der Flucht verdächtig sein, oder seine Identität kann nicht sofort festge- stellt werden;
- Ezur vorläufigen Festnahme reicht z. B. die Formulierung aus: „Ich habe Sie beim Wildern beobachtet, sie sind hiermit vorläufig festgenommen“.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #18
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