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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 18

Welche Aussage zur vorläufigen Festnahme ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Recht zur vorläufigen Festnahme gilt als Jedermannsrecht, auch wenn der Täter per- sönlich bekannt ist oder sich ausweisen kann;✓ richtig
  2. Bder Täter muss auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden;
  3. CTat in diesem Sinne muss eine Straftat sein;
  4. Dder Täter muss der Flucht verdächtig sein, oder seine Identität kann nicht sofort festge- stellt werden;
  5. Ezur vorläufigen Festnahme reicht z. B. die Formulierung aus: „Ich habe Sie beim Wildern beobachtet, sie sind hiermit vorläufig festgenommen“.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #18

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