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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 14

Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen

Antwortmöglichkeiten

  1. Aeiner Woche;
  2. B2 Wochen;✓ richtig
  3. Ceines Monats;
  4. D6 Monaten;
  5. Eeines Jahres der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkar- te zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Jagdrecht #14

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