Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 14
Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen
Antwortmöglichkeiten
- Aeiner Woche;
- B2 Wochen;✓ richtig
- Ceines Monats;
- D6 Monaten;
- Eeines Jahres der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkar- te zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #14
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.