Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 8
Gemeinschaftliche Jagdbezirke:
Antwortmöglichkeiten
- ADie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 300 ha, wobei mindes- tens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf;
- Bdie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 300 ha ohne weitere Vo- raussetzungen;
- Cdie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha ohne weitere Vo- raussetzungen;
- Ddie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf;✓ richtig
- Ebei der Berechnung der Mindestgröße sind die Grundflächen nicht mitzuzählen, auf denen die Jagd ruht.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #8
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