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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 8

Gemeinschaftliche Jagdbezirke:

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 300 ha, wobei mindes- tens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf;
  2. Bdie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 300 ha ohne weitere Vo- raussetzungen;
  3. Cdie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha ohne weitere Vo- raussetzungen;
  4. Ddie Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf;✓ richtig
  5. Ebei der Berechnung der Mindestgröße sind die Grundflächen nicht mitzuzählen, auf denen die Jagd ruht.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #8

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