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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 3

Welche Aussage über das Jagdrecht ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu;
  2. Bdas Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden;
  3. Cauf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu;
  4. Ddas Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden;✓ richtig
  5. Edas Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. BJG ausgeübt werden.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #3

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