Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 3
Welche Aussage über das Jagdrecht ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu;
- Bdas Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden;
- Cauf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu;
- Ddas Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden;✓ richtig
- Edas Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. BJG ausgeübt werden.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #3
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