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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 2

Welche Aussage über die Aneignung ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Herrenlosigkeit des Wildes ist im BGB geregelt (§ 960);
  2. Bwildlebende Tiere sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden;
  3. Cmit der Inbesitznahme durch den Jagdausübungsberechtigten oder seinen Vertreter geht das herrenlose Wild in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten über;
  4. Deine Sache wird dadurch in Besitz genommen, dass man die tatsächliche Herrschaft über sie gewinnt;
  5. Eausschließlich der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher haben im Jagdbezirk des Jagdausübungsberechtigten das Aneignungsrecht an lebendem und totem Wild sowie an allen sonstigen Sachen, die dem Jagdrecht unterliegen.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #2

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