Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 2
Welche Aussage über die Aneignung ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Herrenlosigkeit des Wildes ist im BGB geregelt (§ 960);
- Bwildlebende Tiere sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden;
- Cmit der Inbesitznahme durch den Jagdausübungsberechtigten oder seinen Vertreter geht das herrenlose Wild in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten über;
- Deine Sache wird dadurch in Besitz genommen, dass man die tatsächliche Herrschaft über sie gewinnt;
- Eausschließlich der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher haben im Jagdbezirk des Jagdausübungsberechtigten das Aneignungsrecht an lebendem und totem Wild sowie an allen sonstigen Sachen, die dem Jagdrecht unterliegen.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #2
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