Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg4 · Frage 316
Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?
Antwortmöglichkeiten
- Awenn er regelmäßig tollwutschutzgeimpft ist
- Bwenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat✓ richtig
- Cwenn es sich um eine anerkannte Jagdgebrauchshunderasse handelt und ein Abstammungsnachweis vorhanden ist
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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