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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg4 · Frage 125

Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwild stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ada das Stück im Wildbret ohnehin schwach ist, entscheiden Sie sich das Stück aus Sicherheitsgründen zu verwerfen
  2. BSie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung✓ richtig
  3. CSie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn
  4. Dals „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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