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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg4 · Frage 59

Wann muss ein Stück Schalenwild zur amtlichen Fleischuntersuchung?

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn es mit Rachendasseln befallen ist
  2. Bwenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Mängel aufweist✓ richtig
  3. Cwenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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