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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg4 · Frage 57

Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung veräußern?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
  2. Bnein, weil es sich um bedenkliche Merkmale handelt, die einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden müssen✓ richtig
  3. Ces bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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