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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg4 · Frage 30

Wann sollte ein Stück Schalenwild im Regelfall aufgebrochen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anachdem das Stück zum Zerlegen abgegeben wurde
  2. Bnach 12 – 14 Stunden
  3. Cunverzüglich✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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