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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 399

Ist von Rehwild verursachter Wildschaden grundsätzlich ersatzpflichtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, voll ersatzpflichtig✓ richtig
  2. BNein, nur Wildschäden von Rot,- Dam- und Schwarzwild sind ersatzpflichtig
  3. CNur, wenn der Abschussplan nicht erfüllt wurde

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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