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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 397

Wann darf die Jagd auf Stockenten in M-V ausgeübt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVom 01. September bis zum 20. Februar
  2. BVom 01. August bis zum 15. Januar
  3. CVom 01. September bis zum 15. Januar✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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