Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 393
Wer ist grundsätzlich zum Ersatz von Jagdschäden im Revier verpflichtet?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jagdgenossenschaft
- BDer Jagdgast, der diesen verursacht hat
- CDer Jagdpächter✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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