Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 390
Innerhalb welcher Frist müssen Feldwildschäden angemeldet werden?
Antwortmöglichkeiten
- AInnerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme✓ richtig
- BInnerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme
- CEs ist keine Frist vorgeschrieben
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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