Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 387
Wer haftet für Schäden, die durch ausgebrochenes Gehegewild verursacht werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdausübungsberechtigte des angrenzenden Reviers
- BDer Besitzer der ausgebrochenen Tiere✓ richtig
- CNiemand
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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