Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 370

Welche Tierarten unterliegen gemäß § 2 BJG nicht dem Jagdrecht?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWolf, Kranich, Biber✓ richtig
  2. BLuchs, Fuchs, Murmeltier
  3. CFeldhase, Schneehase, Wildkaninchen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Schleswig-Holstein mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.