Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 370
Welche Tierarten unterliegen gemäß § 2 BJG nicht dem Jagdrecht?
Antwortmöglichkeiten
- AWolf, Kranich, Biber✓ richtig
- BLuchs, Fuchs, Murmeltier
- CFeldhase, Schneehase, Wildkaninchen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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