Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 367
Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten umfasst die ausschließliche Befugnis, sich…
Antwortmöglichkeiten
- Anur krankes und verendetes Wild anzueignen
- Bkrankes oder verendetes Wild, Abwurfstangen und Eier von Federwild anzueignen✓ richtig
- Cnur erlegtes Wild anzueignen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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