Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 367

Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten umfasst die ausschließliche Befugnis, sich…

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur krankes und verendetes Wild anzueignen
  2. Bkrankes oder verendetes Wild, Abwurfstangen und Eier von Federwild anzueignen✓ richtig
  3. Cnur erlegtes Wild anzueignen

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Schleswig-Holstein mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.