Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 364
Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke verpflichtet, die Wildfolge schriftlich zu vereinbaren?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, eine mündliche Vereinbarung reicht aus
- BNein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt
- CJa, nach dem Landesjagdgesetz für M-V ist das vorgeschrieben✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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