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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 363

An welchen Orten darf die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn befriedeten Bezirken✓ richtig
  2. BIn der Nähe der Jagdgrenze
  3. CAuf Gewässern.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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