Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 360
Dürfen in M-V Katzen, die sich in einem Jagdrevier mindestens 200 Meter entfernt vom nächsten bewohnten Gebäude in Fallen gefangen haben, getötet werden?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, das ist generell verboten
- BJa, das ist jedem Jäger erlaubt
- CDas ist nur den Jagdschutzberechtigten erlaubt✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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