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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 360

Dürfen in M-V Katzen, die sich in einem Jagdrevier mindestens 200 Meter entfernt vom nächsten bewohnten Gebäude in Fallen gefangen haben, getötet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, das ist generell verboten
  2. BJa, das ist jedem Jäger erlaubt
  3. CDas ist nur den Jagdschutzberechtigten erlaubt✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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