Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 351
Das Nachtjagdverbot für Schalenwild ausgenommen Schwarzwild und Federwild, außer Möwen, Waldschnepfen, Auer- und Birkwild gilt…
Antwortmöglichkeiten
- Azwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
- Bzwischen 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang✓ richtig
- Cnicht in den nächsten drei Nächten vor und nach Vollmond
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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