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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 350

Bei welcher Stelle hat ein Geschädigter in M-V seinen Anspruch auf Wildschaden geltend zu machen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der unteren Jagdbehörde
  2. BBeim Landwirtschaftsamt
  3. CBeim örtlichen Gemeindeamt✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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