Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 350
Bei welcher Stelle hat ein Geschädigter in M-V seinen Anspruch auf Wildschaden geltend zu machen?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der unteren Jagdbehörde
- BBeim Landwirtschaftsamt
- CBeim örtlichen Gemeindeamt✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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