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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 348

Ihr Jagdhund ist wirksam gegen Tollwut geimpft worden. Sie wollen, dass er Sie in einem tollwutgefährdeten Bezirk zur Jagd begleitet.

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas ist erlaubt✓ richtig
  2. BDas ist nicht erlaubt
  3. CDas ist mit behördlicher Genehmigung gestattet

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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