Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 341
Der Jagdpachtvertrag…
Antwortmöglichkeiten
- Aist schriftlich abzuschließen✓ richtig
- Bbedarf der notariellen Beurkundung
- Ckann mündlich abgeschlossen werden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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