Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 339
Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur eines ihrer Mitglieder ihren Jagdbezirk pachten kann. Ist das zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, das ist zulässig, wenn die Jagdbehörde die Satzung genehmigt hat✓ richtig
- BNein, das ist nicht zulässig
- CDas ist nur zulässig, wenn ein Jagdaufseher eingestellt wird
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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