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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 339

Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur eines ihrer Mitglieder ihren Jagdbezirk pachten kann. Ist das zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, das ist zulässig, wenn die Jagdbehörde die Satzung genehmigt hat✓ richtig
  2. BNein, das ist nicht zulässig
  3. CDas ist nur zulässig, wenn ein Jagdaufseher eingestellt wird

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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