Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 334
Wildschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb...
Antwortmöglichkeiten
- Aeiner Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden✓ richtig
- Beiner Woche bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden
- Ceines Monats bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Schleswig-Holstein mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.