Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 329
Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?
Antwortmöglichkeiten
- ANur das Erlegen von Wild
- BDas Erlegen und Fangen von Wild
- CDas Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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