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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 329

Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur das Erlegen von Wild
  2. BDas Erlegen und Fangen von Wild
  3. CDas Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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