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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 327

Ein an Grundstücken entstandener Wildschaden ist nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig, wenn er durch folgende Wildarten angerichtet wurde:

Antwortmöglichkeiten

  1. AWildtauben, Wildenten, Wildgänse
  2. BSchalenwild, Wildkaninchen und Fasane✓ richtig
  3. CHasen, Dachse und Füchse

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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