Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 327
Ein an Grundstücken entstandener Wildschaden ist nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig, wenn er durch folgende Wildarten angerichtet wurde:
Antwortmöglichkeiten
- AWildtauben, Wildenten, Wildgänse
- BSchalenwild, Wildkaninchen und Fasane✓ richtig
- CHasen, Dachse und Füchse
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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