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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 319

Wann darf die Jagd auf Schwarzwild in M-V ausgeübt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVom 1. April bis zum 31. März (ganzjährig), ausgenommen sind die für die Aufzucht der Frischlinge notwendigen Elterntiere x✓ richtig
  2. BVom 1. August bis zum 31. Januar
  3. CVom 1. September bis 31. Januar.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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