Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 319
Wann darf die Jagd auf Schwarzwild in M-V ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AVom 1. April bis zum 31. März (ganzjährig), ausgenommen sind die für die Aufzucht der Frischlinge notwendigen Elterntiere x✓ richtig
- BVom 1. August bis zum 31. Januar
- CVom 1. September bis 31. Januar.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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