Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 318
Bei welcher Behörde sind der Abschluss und jede Änderung eines Jagdpachtvertrages anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- AUntere Jagdbehörde✓ richtig
- BOberste Jagdbehörde
- CGemeindeverwaltung
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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