Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 315
Welche gesetzliche Mindestgröße haben Eigenjagdbezirke nach dem Bundesjagdgesetz?
Antwortmöglichkeiten
- A60 ha
- B75 ha✓ richtig
- C100 ha
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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