Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 309
Wann darf die Jagd auf Rothirsche ab dem 2. Kopf in M-V ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AVom 01. Mai bis zum 15. Oktober
- BVom 16. Mai bis zum 31. Januar
- CVom 1. August bis zum 31. Januar✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Schleswig-Holstein mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.