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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 308

Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an Gesellschaftsjagden als Schütze teilnehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein✓ richtig
  2. BJa
  3. CNur in Begleitung des Erziehungsberechtigten

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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