Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 307

Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens innerhalb gemeinschaftlicher Jagdbezirke verpflichtet?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Jagdgenossenschaft✓ richtig
  2. BDie Gemeinde
  3. CDie Revierinhaber

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Schleswig-Holstein mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.