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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 306

Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ARot- und Damwild
  2. BAuerwild und Birkwild
  3. CSchwarzwild und Wildkaninchen✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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