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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 299

Was ist notwendig, wenn beim Erlegen und Aufbrechen keine Kundige Person anwesend ist und das Wild über zugelassene Betriebe vermarktet werden soll?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANeben dem Zwerchfell müssen für jedes Stück alle Organe mitgeliefert werden, auch Haupt und Gescheide x✓ richtig
  2. BDer Jagdherr gibt eine Ehrenerklärung ab, dass alles Wildbret genusstauglich ist
  3. CDer zugelassene Betrieb darf das Wild nur im örtlichen Bereich vermarkten

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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