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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 295

Welche Pflichten hat der Jäger, wenn er das Wild nicht zur amtlichen Fleisch- oder Trichinenuntersuchung angemeldet hat, sondern das Wild an einen Einzelhandelsbetrieb abgibt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jäger muss darauf achten, dass er das Wild zeitnah abgibt
  2. BKeine
  3. CDer Jäger muss vor der Übergabe darauf achten, dass der Wildursprungsschein vollständig ausgefüllt ist, dass keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden und dass die Übernahme der Trichinenuntersuchung durch Unterschrift erklärt wurde x✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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