Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 292
Gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr zu bringen…
Antwortmöglichkeiten
- Awird mit Geldstrafe geahndet
- Bwird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet✓ richtig
- Cwird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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