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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 292

Gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr zu bringen…

Antwortmöglichkeiten

  1. Awird mit Geldstrafe geahndet
  2. Bwird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet✓ richtig
  3. Cwird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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