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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 291

Darf die Leber eines erlegten Wildschweins gleich nach der Jagd verschenkt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAm Ende einer Gesellschaftsjagd kann die Leber einem Treiber als Dank überlassen werden
  2. BDie Leber kann einem Jagdhelfer überlassen werden, wenn sie keinen Befall mit Leberegeln aufweist
  3. CDie Leber darf erst dann verschenkt werden, wenn bei der amtlichen Trichinenuntersuchung des Wildschweins keine Trichinen gefunden wurden. x✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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