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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 277

Wie lange muss der Jagdausübungsberechtigte den Wildursprungsschein aufbewahren?

Antwortmöglichkeiten

  1. AZwei Jahre✓ richtig
  2. BVier Jahre
  3. CAcht Jahre

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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