Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 277
Wie lange muss der Jagdausübungsberechtigte den Wildursprungsschein aufbewahren?
Antwortmöglichkeiten
- AZwei Jahre✓ richtig
- BVier Jahre
- CAcht Jahre
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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