Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 227
Was ist zu tun, wenn man ein tollwutverdächtiges Tier erlegt hat?
Antwortmöglichkeiten
- ASofort den Amtstierarzt verständigen✓ richtig
- BErst mal die Trophäe sichern
- CNichts
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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