Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 184
Ein Schmalreh hat an der Keule eine wahrscheinlich von einem Streifschuss verursachte fingerlange, eiternde Wunde. Muss das erlegte Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden, wenn es zum menschlichen Verzehr gelangen soll?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, es genügt, wenn die Wundränder großzügig ausgeschärft werden
- BJa, es handelt sich um eine Wunde, die nicht mit der Erlegung im Zusammenhang steht; die Verletzung kann zur Ausbreitung von Bakterien im gesamten Körper geführt haben x✓ richtig
- CNein, es muss nur die betroffene Keule entfernt werden
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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