Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 183
Darf ein beim Verkehrsunfall getötetes Reh dem betroffenen Autofahrer vom örtlich zuständigen Jagdpächter überlassen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADas ist eine freundliche Geste und zu empfehlen
- BDas ist nur erlaubt, wenn das Stück noch in der Küche zu verwerten ist
- CNein, weil das Wild nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet worden ist; die vorgeschriebene Lebendbeschau durch eine kundige Person hat nicht stattgefunden x✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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