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Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 178

Sie brechen ein Stück Schalenwild auf und stellen bedenkliche Merkmale fest. Muss das Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, jedoch nur dann, wenn es verkauft werden soll
  2. BJa, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist✓ richtig
  3. CNein, da Sie die bedenklichen Merkmale erkannt haben.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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