Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 178
Sie brechen ein Stück Schalenwild auf und stellen bedenkliche Merkmale fest. Muss das Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, jedoch nur dann, wenn es verkauft werden soll
- BJa, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist✓ richtig
- CNein, da Sie die bedenklichen Merkmale erkannt haben.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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