Jägerprüfung Schleswig-Holstein · Sachgebiet sh_sg3 · Frage 126
Dürfen bei der Schwarzwildjagd in M-V Nachtzielgeräte verwendet werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, alle Nachtzielgeräte sind erlaubt
- BNein, Nachtzielgeräte sind laut Bundesjagdgesetz verboten
- CNachtziel-Vorsatzgeräte ohne eigenem Absehen dürfen verwendet werden✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Schleswig-Holstein mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.