Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 423
In welchem Zeitraum ist es verboten, im Außenbereich Hecken oder Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzten?
Antwortmöglichkeiten
- Avom 1. Oktober bis 30. April
- Bvom 1. März bis 30. September✓ richtig
- Cgrundsätzlich verboten
- Dgrundsätzlich erlaubt.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #194 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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