Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 403
Wie heißen die nach dem § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Rechtsverordnung festgesetzten Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechenden Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit?
Antwortmöglichkeiten
- ANationalparke
- BLandschaftsschutzgebiete
- CNaturparke
- DNaturdenkmale.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #174 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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