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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 398

In welchem Bereich sind Natur und Landschaft nach dem § 1 des Landesnaturschutzgesetzes zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aim besiedelten Bereich
  2. Bim unbesiedelten Bereich
  3. Cim besiedelten und unbesiedelten Bereich✓ richtig
  4. Dim landwirtschaftlichen Bereich.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #169 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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