Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 398
In welchem Bereich sind Natur und Landschaft nach dem § 1 des Landesnaturschutzgesetzes zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen?
Antwortmöglichkeiten
- Aim besiedelten Bereich
- Bim unbesiedelten Bereich
- Cim besiedelten und unbesiedelten Bereich✓ richtig
- Dim landwirtschaftlichen Bereich.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #169 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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