Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 395
Wie heißen die nach § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Rechtsverordnung festgesetzten einheitlich zu schützenden und zu entwickelnden Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen?
Antwortmöglichkeiten
- ANationalparke
- BNaturparke
- CBiosphärenreservate✓ richtig
- DNaturschutzgebiete.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #166 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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