Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 393
Wie heißen die nach dem § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Rechtsverordnung festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit?
Antwortmöglichkeiten
- ANaturschutzgebiete✓ richtig
- BNationalparks
- CLandschaftsschutzgebiete
- DNaturparks.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 6 — Tier- und Naturschutz #164 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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